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Nachrichten und wichtige Informationen zu technischen Dokumentationentechnischen ÜbersetzungenRisikobeurteilung/Gefahrenanalyse und relevanten Normen sowie aus dem Unternehmen.


Unternehmen Weihnachtsspende 2012 - Technical Concept ist dabei

Liebe Kundinnen und Kunden,

anstelle von Geschenken und Weihnachtsgrußkarten haben wir 2012 erneut einen Spendenbeitrag zu Gunsten von ÄRZTE OHNE GRENZEN e.V. geleistet.

Wir danken Ihnen herzlichst für Ihr Vertrauen und Ihre Aufträge und freuen uns darauf, auch im Jahr 2013 Ihre Projekte zu begleiten.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Technical Concept-Team

 

ÄRZTE OHNE GRENZEN – bedingungslos menschlich.

ÄRZTE OHNE GRENZEN leistet weltweit medizinische Nothilfe in Krisen- und Kriegsgebieten und nach Naturkatastrophen. Die internationale Hilfsorganisation hilft schnell, effizient und unbürokratisch – ohne nach Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung der betroffenen Menschen zu fragen.

Die Ärzte und Krankenschwestern, Hebammen und Logistiker von ÄRZTE OHNE GRENZEN arbeiten in rund 60 Ländern. Sie behandeln kranke und verwundete Menschen, kümmern sich um mangelernährte Kinder oder sorgen für sauberes Trinkwasser und Latrinen.

Weitere Informationen unter: www.aerzte-ohne-grenzen.de


Neue Liste der harmonisierten Normen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(19.11.2012) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmalig bekannt gemacht worden (Auszug):

  • EN 848-1:2007+A2:2012 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 1: Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen
  • EN 848-2:2007+A2:2012 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Fräsmaschinen für einseitige Bearbeitung mit drehendem Werkzeug - Teil 2: Einspindelige Oberfräsmaschinen mit Handvorschub/mechanischem Vorschub
  • EN 1034-17:2012 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 17: Tissuemaschinen
  • EN 1034-21:2012 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 21: Streichmaschinen
  • EN 1034-27:2012 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 27: Rollentransportsysteme
  • EN ISO 11148-7:2012 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 7: Schleifmaschinen für Schleifkörper (ISO 11148-7:2012)
  • EN 12001:2012 Förder-, Spritz- und Verteilmaschinen für Beton und Mörtel - Sicherheitsanforderungen
  • EN ISO 19432:2012 Baumaschinen und -ausrüstungen - Tragbare, handgeführte Trennschleifmaschinen mit Verbrennungsmotor - Sicherheitsanforderungen (ISO 19432:2012)
  • EN ISO 20643:2008/A1:2012 Mechanische Schwingungen - Handgehaltene und handgeführte Maschinen - Grundsätzliches Vorgehen bei der Ermittlung der Schwingungsemission

 
Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Neue Liste der harmonisierten Normen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(06.09.2012) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmalig bekannt gemacht worden (Auszug):

  • EN 303-5:2012 Heizkessel - Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-Wärmeleistung bis 500 kW - Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung
  • EN 378-2:2008+A2:2012 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
  • EN 859:2007+A2:2012 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub
  • EN 860:2007+A2:2012 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Dickenhobelmaschinen für einseitige Bearbeitung
  • EN 861:2007+A2:2012 Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen
  • EN 1034-26:2012 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung - Teil 26: Rollenpackmaschinen
  • EN 1554:2012 Fördergurte - Prüfung der Trommelreibung
  • EN ISO 4254-12:2012 Landmaschinen - Sicherheit - Teil 12: Kreiselmähwerke und Schlegelmäher (ISO 4254-12:2012)
  • EN 12999:2011+A1:2012 Krane - Ladekrane

 
Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Neue Liste der harmonisierten Normen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(16.03.2012) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmalig bekannt gemacht worden (Auszug):

  • EN 1114-1:2011 Kunststoff- und Gummimaschinen - Extruder und Extrusionsanlagen - Teil 1: Sicherheitsanforderungen für Extruder
  • EN 1570-1:2011 Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 1: Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren
  • EN ISO 3450:2011 Erdbaumaschinen - Maschinen auf Rädern oder schnelllaufende gummigleiskettenbereifte Maschinen - Anforderungen und Prüfungen für Bremssysteme (ISO 3450:2011)
  • EN ISO 11148-2:2011 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Maschinen zum Abschneiden und Quetschen (ISO/FDIS 11148-2:2011)
  • EN ISO 11148-5:2011 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schlagbohrmaschinen (ISO 11148-5:2011)
  • EN ISO 11148-8:2011 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 8: Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierer (ISO 11148-8:2011)
  • EN ISO 11148-9:2011 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 9: Schleifmaschinen für Schleifstifte (ISO 11148-9:2011)
  • EN ISO 11148-10:2011 Handgehaltene nicht elektrische betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 10: Maschinen zum Pressen (ISO 11148-10:2011)
  • EN ISO 11148-11:2011 Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 11: Nibbler und Scheren (ISO 11148-11:2011)

 
Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Unternehmen Weihnachtsspende 2011 - Technical Concept war dabei

Liebe Kundinnen und Kunden,

wie in den vergangenen Jahren haben wir auch 2011 anstelle von Weihnachtsgrußkarten und Geschenken einen Spendenbeitrag geleistet – erneut zu Gunsten von ÄRZTE OHNE GRENZEN e.V.

Für Ihr Vertrauen und Ihre Aufträge danken wir Ihnen herzlichst und freuen uns darauf, auch im Jahr 2012 Ihre Projekte zu begleiten.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Technical Concept-Team


ÄRZTE OHNE GRENZEN – bedingungslos menschlich.

ÄRZTE OHNE GRENZEN leistet weltweit medizinische Nothilfe in Krisen- und Kriegsgebieten und nach Naturkatastrophen. Die internationale Hilfsorganisation hilft schnell, effizient und unbürokratisch – ohne nach Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung der betroffenen Menschen zu fragen.

Die Ärzte und Krankenschwestern, Hebammen und Logistiker von ÄRZTE OHNE GRENZEN arbeiten in rund 60 Ländern. Sie behandeln kranke und verwundete Menschen, kümmern sich um mangelernährte Kinder oder sorgen für sauberes Trinkwasser und Latrinen.

Weitere Informationen unter: www.aerzte-ohne-grenzen.de


Neue Liste der harmonisierten Normen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Kopie 1)


(25.11.2011) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmalig bekannt gemacht worden (Auszug):

  • EN 267:2009+A1:2011 Automatische Brenner mit Gebläse für flüssige Brennstoffe
  • EN 693:2001+A2:2011 Werkzeugmaschinen - Sicherheit - Hydraulische Pressen
  • EN 836:1997+A4:2011 Gartengeräte - Motorgetriebene Rasenmäher - Sicherheit
  • EN 1127-1:2011 Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik
  • EN 1501-1:2011 Abfallsammelfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Hecklader
  • EN 1501-5:2011 Abfallsammelfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge
  • EN ISO 2867:2011 Erdbaumaschinen - Zugänge (ISO 2867:2011)
  • EN ISO 10218-1:2011 Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Roboter (ISO 10218-1:2011)
  • EN ISO 10218-2:2011 Roboter und Robotikgeräte - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Industrierobotersystem und Integration (ISO 10218-2:2011)

 
Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Neue Liste der harmonisierten Normen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(27.07.2011) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmalig bekannt gemacht worden (Auszug):

  • EN 500-4:2011 Bewegliche Straßenbaumaschinen - Sicherheit - Teil 4: Besondere Anforderungen an Verdichtungsmaschinen
  • EN 1679-1:1998+A1:2011 Hubkolben-Verbrennungsmotoren - Sicherheit - Teil 1: Dieselmotoren
  • EN 12463:2004+A1:2011 Nahrungsmittelmaschinen - Füllmaschinen und Vorsatzmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen
  • EN 13411-4:2011 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4: Vergießen mit Metall und Kunstharz
  • EN 13683:2003+A2:2011 Gartengeräte - Motorgetriebene Schredder/Zerkleinerer - Sicherheit
  • EN 13977:2011 Bahnanwendungen - Oberbau - Sicherheitsanforderungen an tragbare Maschinen und Rollwagen für Bau und Instandhaltung
  • EN 15011:2011 Krane - Brücken- und Portalkrane
  • EN ISO 22868:2011 Forst- und Gartenmaschinen - Geräuschmessnorm für handgehaltene Maschinen mit Verbrennungsmotor - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (ISO 22868:2011)
  • EN ISO 28927-11:2011 Handgehaltene motorbetriebene Maschinen - Messverfahren zur Ermittlung der Schwingungsemission - Teil 11: Steinbearbeitungsmaschinen (ISO 28927-11:2011)
  • EN 60745-2-13:2009/A1:2010 IEC 60745-2-13:2006/A1:2009 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen

 
Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Safexpert 8.0 - Neue Version verfügbar


(08.07.2011) Die neue Version von Safexpert 8.0 steht ab Montag, den 11.07.2011, zur Verfügung.

Die wichtigsten Neuerungen in Safexpert 8.0 sind:

  • gesteigerte Usability (z. B. durchgängige Kontextmenüs, Öffnen mehrerer Projekte gleichzeitig in mehreren Fenstern, Kopieren und Verschieben von Daten per Drag & Drop, Erweiterte Zugriffsberechtigung)
  • erweiterter Projektmanager (z. B. direkte Anzeige der zu erledigenden Tätigkeiten des CE-Leitfadens)
  • überarbeitete Strukturierungsmöglichkeit von Anlagenprojekten
  • Verbesserung der Usability bei der Erstellung einer Risikobeurteilung (z. B. Verknüpfung von Maßnahmen, Texte in Gefahren- und Maßnahmenbeschreibung sind in einem RTF-Editor formatierbar, Querverweislisten können individuell gepflegt und aktualisiert werden)
  • Verbesserungen des NormManagers (z. B. NormManager kann immer geöffnet bleiben, Normen können per Drag & Drop in das Projekt übernommen werden)
  • komplett neuer Reportgenerator mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten
  • komplette Neuentwicklung des Prüf- und Abnahme-Assistenten (PAA)
  • überarbeiteter Betriebsanleitungs-Assistent (BAA)
  • Client Update
  • Safexpert Aktualisierungs-Assistent (Internet Update)
  • Optimierung für 32- und 64-Bit Betriebssysteme
  • neue, moderne Programmiersprache (C#) sowie komplette Entwicklung in Unicode
  • objektorientierte Entwicklung und Modularisierung sowie Anwendung von Schichtenmodellen

Für bestehende Kunden ist ein Update auf Safexpert 8.0 von allen Safexpert-Versionen ab 3.1 möglich. Bestehende Projekt- und Normdaten
sowie die Safexpert Einstellungen werden automatisch übernommen.

Aufgrund der zahlreichen Neuerungen und um die Arbeit an bestehenden Projekten nicht zu stören, sollte der Umstieg auf das aktuelle Safexpert 8.0 von einem erfahrenen Safexpert Systemadministrator geplant und begleitet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf Safexpert 8.0. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


Neues Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen"


(08.05.2011) Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 05.05.2011 ein aktualisiertes Interpretationspapier zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" veröffentlicht.

Demnach ist zu prüfen, ob eine EG-Konformitätserklärung für eine Gesamtheit von Maschinen oder für Einzelmaschinen ausgestellt werden muss.

Eine Gesamtheit von Maschinen ist gegeben, wenn

1. ein produktionstechnischer Zusammenhang dadurch gegeben ist, dass

  • die einzelnen Maschinen als Gesamtheit so angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind und
  • die einzelnen Maschinen als Gesamtheit zusammenwirken und
  • die einzelnen Maschinen als Gesamtheit betätigt werden.

2. die einzelnen Maschinen sicherheitstechnisch als Gesamtheit funktionieren.

Um zu bewerten, ob eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie vorliegt, stellt die BMAS die folgenden Entscheidungsschritte vor:

  1. Ist ein produktionstechnischer Zusammenhang gegeben?
    • Nein: EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Einzelmaschinen.
    • Ja: weiter mit Schritt 2.
  2. Ist ein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben?
    • Nein: EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Einzelmaschinen.
    • Ja: Es liegt eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie vor.
      Es muss eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für die Gesamtheit der Maschinen erstellt werden.

Ferner müssen weitere auf eine Gesamtheit von Maschinen zutreffende EG-Richtlinien beachtet werden.
Beachten Sie, dass mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 der EG-Maschinenrichtlinie immer auch die Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien bescheinigt wird!

Für eine individuelle Beratung zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne mailen wir Ihnen auch das Interpretationspapier im Original zu.


Neue harmonisierte Normen für EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(13.04.2011) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu aufgenommen worden (Auszug):

  • EN ISO 4413:2010 Fluidtechnik — Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile (ISO 4413:2010)
  • EN ISO 4414:2010 Fluidtechnik — Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Pneumatikanlagen und deren Bauteile (ISO 4414:2010)
  • EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen — Allgemeine Gestaltungsleitsätze — Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010)

Für die folgenden Normen gilt Konformitätsvermutung bis zum 30.11.2011:

  • EN 982:1996+A1:2008
    EN 983:1996+A1:2008

Für die folgende Norm gilt Konformitätsvermutung bis zum 30.11.2013:

  • EN ISO 12100-1:2003
  • EN ISO 12100-2:2003
  • EN ISO 14121-1:2007


Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Gesetzentwurf zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)


(02.01.2011) Am 28.01.2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen "Entwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" an die zuständigen Stellen geschickt. Dieser Gesetzentwurf sieht u.a. die Umbenennung des "Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" (GPSG) in "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" (Produktsicherheitsgesetz  - ProdSG) vor.

Ziel des Entwurfs ist:

  • eine Anpassung des GPSG an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung
  • eine Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden
  • eine Teilumsetzung der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie)
  • eine Anpassung von weiteren 27 Gesetzen und Verordnungen (z. B. wird die "Maschinenverordnung - 9. GPSGV" in "Maschinenverordnung - 9. ProdSV" umbenannt)

Die zuständigen Stellen müssen sich bis zum 16.02.2011 zum Gesetzentwurf äußern.

Sie können den Entwurf des neuen ProdSG hier ansehen:
Produktsicherheitsgesetz – ProdSG


Risikobeurteilung auch für unvollständige Maschinen


(06.12.2010) Mit der EG-Maschinenrichtline 2006/42/EG wurde der Begriff der „unvollständigen Maschine“ eingeführt. Gemäß Artikel 2, Absatz g erfüllt eine unvollständige Maschine „keine bestimmte Funktion“.

Zu beachten ist, dass eine unvollständige Maschine allerdings durchaus eigenständig „funktionieren“ kann. Sofern dieses „funktionieren“ aber keinem bestimmten bzw. sinnvollen Zweck dient, handelt es sich um eine unvollständige Maschine.

Hersteller unvollständiger Maschinen müssen gemäß EG-Maschinenrichtlinie die Gefährdungen, die bei Verwendung einer unvollständigen Maschinen auftreten können, mit Hilfe einer Risikobeurteilung ermitteln und möglichst konstruktiv beseitigen (vgl. Anhang VII B, EG-Maschinenrichtline 2006/42/EG). Bei der Ermittlung potenzieller Gefahren sind auch die Schnittstellen zwischen der unvollständigen und weiteren Maschinen zu berücksichtigen. Die übliche Verwendung der unvollständigen Maschine muss definiert und untersucht werden.

Da der Hersteller einer unvollständigen Maschinen die genauen Umstände des Einbaus und der Verwendung seiner unvollständigen Maschine nicht im Detail kennen kann, müssen evtl. Restrisiken in der zu erstellenden Montageanleitung beschrieben und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Mit der auszustellenden Einbauerklärung erklärt der Hersteller einer unvollständigen Maschine die Übereinstimmung mit den oben genannten und weiteren Anforderungen gemäß EG- Maschinenrichtline 2006/42/EG.

Die Einbauerklärung sowie die Montageanleitung müssen dem Kunden zusammen mit der unvollständigen Maschine übergeben werden (vgl. Artikel 13, EG-Maschinenrichtline 2006/42/EG).

Quellen:


Neue harmonisierte Normen für EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


(01.11.2010) Im Amtblatt der Europäischen Union sind die folgenden harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu aufgenommen worden (Auszug):

  • EN 81-31:2010 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Gütertransport — Teil 31: Betretbare Güteraufzüge
  • EN 710:1997+A1:2010 Sicherheitsanforderungen an Gießereimaschinen und -anlagen der Form- und Kernherstellung und dazugehörige Einrichtungen
  • EN 746-2:2010 Industrielle Thermoprozessanlagen — Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme
  • EN 894-4:2010 Sicherheit von Maschinen — Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen — Teil 4: Lage und Anordnung von Anzeigen und Stellteilen
  • EN 1808:1999+A1:2010 Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel — Berechnung, Standsicherheit, Bau — Prüfungen
  • EN ISO 3266:2010 Geschmiedete Ringschrauben aus Stahl, Güteklasse 4, für allgemeine Hebezwecke (ISO 3266:2010)
  • EN ISO 11201:2010 Akustik — Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten — Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten in einem im Wesentlichen freien Schallfeld über einer reflektierenden Ebene mit vernachlässigbaren Umgebungskorrekturen (ISO 11201:2010)
  • EN ISO 11202:2010 Akustik — Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten — Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten unter Anwendung angenäherter Umgebungskorrekturen (ISO 11202:2010)
  • EN ISO 11204:2010 Akustik — Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten — Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten unter Anwendung exakter Umgebungskorrekturen (ISO 11204:2010)
  • EN 12581:2005+A1:2010 Beschichtungsanlagen — Tauchbeschichtungsanlagen und Elektrotauchbeschichtungsanlagen für organische flüssige Beschichtungsstoffe — Sicherheitsanforderungen
  • EN 12621:2006+A1:2010 Förder- und Umlaufanlagen für Beschichtungsstoffe unter Druck — Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 12621:2006/FprA1:2009


Eine vollständige Auflistung weiterer erstveröffentlichten sowie alle bisherigen harmonisierten Normen für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie auf der Website der EU:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/machinery/index_en.htm


Technical Concept sponsert den BVB Walk of Fame


(01.09.2010) Am 19.12.2009 feierte der BVB seinen 100. Geburtstag. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten  wurde der Walk of Fame von der Dortmunder Lokalzeitung Ruhr-Nachrichten ins Leben gerufen. Die wichtigsten Meilensteine, die glanzvollsten Sternstunden aus der Geschichte des Vereins sind nun in Bronze gegossen. Ein Hauch von Hollywood liegt auf dem Pflaster der Stadt, der Walk of Fame ist die Pilgerstrecke für Fußball-Fans und die, die es noch werden wollen. Die Technical Concept GmbH sponsert den Walk of Fame und hat den Stern „Lars Ricken Champions-League Sieger 1997“ erstanden.

Wer ist Lars Ricken?

Er ist gebürtiger Dortmunder und stand als Profi von 1993 bis 2007 in den Diensten von Borussia Dortmund. Er war der Mann für die ganz wichtigen Tore wie z. B. das 3:1 gegen La Coruña, die 1:0-Siegtreffer gegen Manu und Auxerre und der 2:1-Siegtreffer auf Schalke. Und dann war da noch der 28.05.1997, der Tag an dem der BVB die Champions-League gewann. Hier die Originalsätze, die Marcel Reif um 22:26 Uhr bei RTL gesprochen hat:

«Lars Ricken kommt, der Mann mit dem entscheidenden Tor in Auxerre, der Mann mit dem entscheidenden Tor in Manchester… Möller, Ricken, Ricken, lupfen jetzt, jaaaaa. Fünf Sekunden auf dem Platz, fünf Sekunden! Lars Ricken! Die Gebrüder Grimm drehen sich im Grabe um, also das sind Märchen, die gibt es nicht.»

Für diesen Treffer haben ihn die Dortmunder Fans zum BVB-Torschützen des Jahrhunderts gewählt.

Was verbindet Technical Concept und Lars Ricken?

Die Leidenschaft alles zu geben und sich stets zu verbessern. Er damals für den BVB, wir damals, heute und morgen für unsere Kunden. Wie Lars Ricken beim BVB zielsicher verwandelt hat, so verwandelt auch die Technical Concept GmbH – nämlich technische Sachverhalte in verständliche Beschreibungen. Seit 1994 stehen wir für treffende technische Dokumentationen und Übersetzungen. Kunden aus ganz Deutschland schätzen die Technical Concept-Dienstleistungen. Schwerpunkt unserer Leistung ist es, Anleitungen so zu erstellen, ohne dass der Anwender „ins Abseits läuft“. Dokumentationen von uns werden bislang in über 20 Ländern in allen Regionen der Welt gelesen und verstanden.

Der Stein befindet sich in Dortmund Wittekindstr. / Ecke Querstr. Weitere Infos zum Walk of Fame finden Sie unter: http://www.bvb-walk-of-fame.de

Den Artikel aus den Ruhr-Nachrichten vom 31.08.2010 finden Sie hier.

Und hier das Jahrhunderttor zum Genießen …
Wechseln Sie zu Youtube und suchen Sie dort nach
„100 Jahre BVB Lars Ricken und das Jahrhunderttor“
oder verwenden Sie die ID: mmS4Qbpi73U .


QM-System der Technical Concept GmbH erneut zertifiziert


(10.07.2010) Im Juni 2010 wurde das QM-System der Technical Concept GmbH erneut durch die DQS zertifiziert. Zuvor wurden alle Mitarbeiter und Arbeitsprozesse einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Die Wirksamkeit des Managementsystems wurde vom Auditor bestätigt und zugleich der Umstieg auf die aktuelle Managementnorm DIN EN ISO 9001:2008 vollzogen.

Den Mitarbeitern wurde attestiert, dass sie das Managmentsystem „leben“. Im Mittelpunkt allen Tuns und Handelns steht das Wohl des Kunden.

Abschließend wurde das Team der Technical Concept GmbH für die offene, kommunikative und informative Atmosphäre gelobt.

Das aktuelle DQS-Zertifikat finden Sie hier.


Anforderungen der „Russischen Maschinenrichtlinie“


(03.06.2010) Das russische Pendant zur EG-Maschinenrichtlinie ist das „Technische Reglement über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Russische Maschinenrichtlinie“ bezeichnet.

Bestätigt wurde das technische Reglement (kurz TR) am 15.09.2009 durch die Verordnung Nr. 753 der Regierung der Russischen Förderation.

Ab dem 01.01.2010 ist dieses TR rechtsverbindlich anzuwenden!


Das russische TR definiert – analog zur EG-Maschinenrichtlinie – grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. In wichtigen Details aber, wie das Verfahren der Pflichtkonformitätsbewertung, dessen Einzelbestimmungen und Zertifizierungsschemata, unterscheidet sich das TR von der EG-Maschinenrichtlinie.

Während der gesamten Gültigkeitsdauer des Zertifikats werden Inspektionskontrollen durchgeführt. Der Umfang der Kontrollen richtet sich nach dem potentiellen Gefahrenniveau der jeweiligen Maschine.


Eingeschränkter Geltungsbereich

Allerdings schränkt die TR wie die EG-Maschinenrichtlinie den Geltungsbereich ein, da sie für die folgenden Maschinen nicht gilt:

  • Maschinen zur Gewährleistung des russischen Kommunikationsnetzes
  • Maschinen, die  für medizinische Zwecke angewandt und in direktem Kontakt mit Patienten genutzt werden
  • Maschinen speziell für die Nutzung von Kernkraft; Maschinen, die im Bereich Kernkraft genutzt werden, aber einen allgemeinen industriellen Zweck dienen, unterliegen diesem TR.
  • Transportmittel des Kraftverkehrs
  • Transportmittel der Fluss- und Seeschifffahrt (Schiffe, schwimmende Transportmittel, Bohrinsel)
  • Flug- und Raumfahrtapparate
  • Eisenbahnzüge und –wagen, sowie spezielle für den Einsatz im Eisenbahnverkehr konstruierte Maschinen
  • Fliegende Bauten
  • Waffen und Militärtechnik


Konformitätsbewertung

Der Pflichtkonformitätsbewertung unterliegen Maschinen, die erstmalig in Umlauf auf dem Territorium der Russischen Föderation gebracht werden. Für den Export bestimmte und bereits gebrauchte Maschinen unterliegen nicht der Pflichtkonformitätsbewertung.

Die Pflichtkonformitätsbewertung von Maschinen wird in Form einer Konformitätserklärung oder Pflichtzertifizierung vorgenommen. Bei der Konformitätserklärung erbringt der Antragsteller selbstständig die Nachweise (Konstruktionsunterlagen, Sicherheitsbetrachtungen, Ergebnisse eigener Prüfungen).

Die Nachweise über die Konformitätserklärung / das Konformitätszertifikat sind dem Technischen Pass oder Maschine beizufügen und sind Bestandteil der Begleitdokumentation.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung beträgt fünf Jahre.

Zu beachten ist, dass das Konformitätszertifikat / die Konformitätserklärung die einzigen Dokumente sind, die die Konformität einer Maschine mit den Anforderungen dieses TR bestätigen.
Die Maschine, deren Konformität bestätigt wurde, muss vom Antragsteller (Hersteller, Verkäufer etc.) mit einem Marktumlaufzeichen markiert werden.


Anforderungen an die Betriebsanleitung (lediglich Auszug)

Die Maschine muss in den vorgesehenen Arbeitsbedingungen standfest und ohne Gefahr ihres Umfallens, Sturzes oder Verschiebens montiert sein. In der Betriebsanleitung ist auf die Notwendigkeit entsprechender Befestigungen hinzuweisen und zu erläutern.

Die Betriebsanleitung muss außerdem Typ und Regelmäßigkeit der für die Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Kontrollen und technischen Wartungen enthalten.
Die Möglichkeit der Montage von Diagnoseausrüstung zur Fehlererkennung sowie der sichere Zugang zu solchen Elementen muss in der Betriebsanleitung aufgezeigt werden.


Die Erstellung einer Risikobeurteilung sowie einer Betriebsanleitung ist für Maschinen, die unter das russische technische Reglement fallen, verpflichtend!

Bislang gibt es für die Durchführung der Risikobeurteilung keine weiteren Reglements. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass eine nach DIN EN ISO 14121-1 durchgeführte Risikobeurteilung den Anforderungen genügt.


Quellen:


Kernaussagen der Ökodesign-Richtlinie – Richtlinie 2009/125/EG


(15.05.2010) In der Ökodesign- oder EuP (Energy using Product)-Richtlinie werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz für die gesamte Lebensdauer eines Produkts festgelegt.

Dabei müssen verschiedene Umweltaspekte unter Berücksichtigung der aller Produktlebenszyklen beachtet werden, wie z. B.

  • Verpackung, Transport und Vertrieb
  • Installation und Wartung
  • Ende der Lebensdauer (Entsorgung, Recycling etc.)


Für jede dieser Phasen ist u. a. Folgendes abzuschätzen:

  • voraussichtlicher Verbrauch an Material, Energie und anderen Ressourcen
  • voraussichtliche Immissionen in Luft, Wasser und Boden
  • voraussichtliche Umweltbelastung durch physikalische Einwirkungen wie Lärm, Schwingungen, Strahlung, elektromagnetische Felder
  • Menge der voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe
  • Möglichkeiten der Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Material


Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen muss mit einer CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden.

Dabei ersetzt die Ökodesign nicht bereits bestehende Richtlinien, sondern ergänzt diese!

Die Ökodesign-Richtlinie selbst enthält keine konkreten Anforderungen an einzelne Produkte. Diese werden aber in Form von EU-Verordnungen für verschiedene Produktgruppen festgelegt.

Hersteller, Händler und Importeure müssen die Ökodesign-Richtline allerdings erst verbindlich anwenden, wenn die entsprechenden Durchführungsbestimmungen von der EU-Kommission verabschiedet wurden. Dieses wird spätestens bis zum 21. Oktober 2011 geschehen.


Quellen:


Blatt 4 der VDI-Richtlinie 4500 als Leitfaden für die Dokumentationsprozesse in der technischen Dokumentation


(05.03.2010) Im Dezember 2009 ist Blatt 4 der VDI-Richtlinie 4500 als Richtlinien-Entwurf des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) erschienen.

Die Richtlinienreihe VDI 4500 ergänzt die einschlägigen Normen um eine streng prozessorientierte Betrachtung des Dokumentationsprozesses. Mit Blatt 4 erhält der technische Redakteur Regeln zur Planung, Gestaltung und Erstellung von technischen Dokumentationen.

Dabei werden die verschiedenen Dokumentenarten ebenso wie grundlegende Gestaltungsleitsätze, Layout, Farbe, Text und Bild, das Ausgabemedium oder die Versionskontrolle berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der technischen Regeln in Blatt 4 ist das Qualitätsmanagement von technischen Dokumentationen. Handlungsempfehlungen für die Vorgehensweise bei Schwachstellenanalysen von technischen Dokumentationen , den möglichen Prüfkriterien, den Prüfungen am Produkt und den Anforderungen an den Technischen Redakteur beschließen Blatt 4 der VDI-Richtlinie 4500.


Quellen:


Wichtige Fristen des “Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals” (GHS)


(06.02.2010) Unter Federführung der Vereinten Nationen ist das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) entwickelt worden. Ziel des GHS ist es, die Unterschiede in den international existierenden Systemen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und den Standard in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter weiter anzuheben.

Alle Mitgliedsstaaten der UN wurden aufgefordert, das GHS bis spätestens Ende 2008 national umzusetzen.

In der EU ist die GHS-Verordnung am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Sie ist somit unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.

Für Stoffe ist die GHS-Verordnung ab dem 1. Dezember 2010 obligatorisch!

Für Zubereitungen und Gemische muss die GHS-Verordnung ab dem 1. Juni 2015 eingehalten werden.

In den USA wird das GHS seit 2008 durch die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in das nationale Recht integriert. Eigenständige Systeme wie US NFPA 704 und CA WHMIS sollen angeglichen bzw. ersetzt werden.


Quellen:


Fristverlängerung der Konformitätsvermutung der DIN EN 954-1


(20.01.2010) Die Konformitätsvermutung für die seit 2006 zurückgezogene Norm EN 954-1 „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“ wurde im Amtsblatt der EU C 321 bis zum 31.12.2011 verlängert und somit amtlich bestätigt.