Die Abkürzung „CE“, für das französische „Communauté Européenne“ bedeutet übersetzt „Europäische Gemeinschaft“.
Die CE-Kennzeichnung eines Produkts sagt aus, dass dieses den maßgeblichen EU-Richtlinien und den darin enthaltenen Anforderungen entspricht. Ziel der CE-Kennzeichnung ist der Abbau von Handelshemmnisse innerhalb des Europäischen Binnenmarkts.
Durch die europäische Harmonisierung stehen öffentliche Interessen wie Umwelt, Gesundheit, Sicherheit der Verbraucher im Vordergrund.
Die CE-Kennzeichnung eines Produkts dient der jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörde als Garant für die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien.
Für Produkte, auf die mindestens eine der folgenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz zutrifft (GPSGV = nationale Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinie), haben wir bereits Konformitätsbewertungsverfahren zur Anbringung der CE-Kennzeichnung durchgeführt:
EU-Richtlinie | GPSGV |
|---|---|
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | 9. GPSGV |
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG | 1. GPSGV |
Druckgeräterichtlinie 97/23/EG | 14. GPSGV |
Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG | 6. GPSGV |
Gerne beraten wir Sie bei Fragen bzgl. der einzuhaltenden allgemeinen Grundsätze einer CE-Kennzeichnung, wie z. B.:
Nutzen Sie unsere Erfahrung
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.