Wie wir arbeiten

Die Begriffe „Risikobeurteilung“ und „Gefahrenanalyse“ bezeichnen inhaltlich den gleichen Sachverhalt. Der neue Begriff „Risikobeurteilung“ wurde mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingeführt um den älteren Begriff „Gefahrenanalyse“ zu ersetzen. Dadurch wird die Terminologie an die in der EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen ― Allgemeine Gestaltungsleitsätze ― Risikobeurteilung und Risikominderung“ verwendete Begrifflichkeit angepasst.


Eine Risikobeurteilung wird in 3 Schritten durchgeführt.

  1. Zunächst liegt der Fokus auf den Menschen, die mit der Maschine oder mit  Ihrer Anlage aus mehreren Einzelmaschinen arbeiten. Sämtliche Lebens- und Betriebsphasen der Maschine, in denen Menschen mit der Maschine oder deren Produkten in Kontakt kommen, umgehen oder gesundheitlich beeinflusst werden, sind zu beleuchten.
  2. Maßnahmen werden entwickelt, um eventuell Gefährdete zu schützen.
  3. Im letzten Schritt werden diese Aspekte im Risikobeurteilungsbericht zusammengefasst.

Mit dem Risikobeurteilungsbericht erhalten Sie einen Nachweis, dass Ihre Maschine sicher ist. Er enthält folgende Informationen:

  • die „Grenzen der Maschine“, wobei neben räumlichen und zeitlichen Grenzen auch die „bestimmungsgemäße Verwendung“ sowie die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ eingeschlossen werden;
  • die Gefährdungen für Menschen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die an  der Maschine eintreten können;
  • die mit den Risiken verbundenen möglichen Verletzungen der betroffenen Personen,
  • die Abschätzung mit welcher Wahrscheinlichkeit das Risiko eintritt;
  • die getroffenen „Schutzmaßnahmen“ und Sicherheitsvorkehrungen, um Personenverletzungen zu vermeiden, Gefahren abzuwenden oder Risiken zu mindern;
  • die Wirkung der getroffenen Schutzmaßnahmen,
  • eventuelle „Restrisiken“, die trotz der konstruktiven Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen von der Maschine ausgehen,
  • eine Übersicht der Warnschilder, die zur Warnung vor Restrisiken an der Maschine anzubringen sind
  • die Hinweise, die für den sicheren Umgang mit Ihrem Produkt, unbedingt in der Betriebsanleitung zu erwähnen sind.

Die Ergebnisse der Risikobeurteilung – die Risikominderung – müssen bei Konstruktion und Bau der Maschine berücksichtigt werden.

Eine Risikominderung durch KONSTRUKTION hat immer Vorrang vor der INSTRUKTION. Das bedeutet, auf Gefahren ausschließlich mit Schildern oder durch Sicherheitshinweise hinzuweisen, ist nicht zulässig.


Je eher eine Risikobeurteilung durchgeführt wird,

  • umso günstiger für Sie, da Maßnahmen rechtzeitig eingeplant werden können.
  • umso sicherer für Ihre Kunden, da Sicherheitsvorkehrungen wirksam umgesetzt werden können

Ein idealer Zeitpunkt ist also, wenn die Maschine sich noch in der Konstruktionsphase befindet. Zunächst bereiten wir auf Grundlage Ihrer technischen Informationen wie z. B. Funktionsweise, Verwendungszweck, technische Daten oder idealerweise Konstruktionsplänen einen Fragenkatalog für die Risikobeurteilung vor. Dieser basiert auf der Norm EN ISO 12100:2010 oder anderer möglicher zutreffender Normen.

Bei einem gemeinsamen Termin mit Ihren Spezialisten werden gezielt Informationen zu

  • Ihrer Maschine,
  • möglichen Gefährdungen,
  • Maßnahmen zur Risikominimierung,
  • Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Verletzungen ausgetauscht.

Die Ergebnisse des Recherchetermins werden in unserem Hause strukturiert in die Risikobeurteilung gegossen. Abschließend erhalten Sie den Risikobeurteilungsbericht gemäß Norm.


Nutzen Sie unseren externen Blickwinkel, um Ihre Produktsicherheit zu erhöhen!