Die Begriffe „Risikobeurteilung“ und „Gefahrenanalyse“ bezeichnen inhaltlich den gleichen Sachverhalt. Der neue Begriff „Risikobeurteilung“ wurde mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingeführt um den älteren Begriff „Gefahrenanalyse“ zu ersetzen. Dadurch wird die Terminologie an die in der EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen ― Allgemeine Gestaltungsleitsätze ― Risikobeurteilung und Risikominderung“ verwendete Begrifflichkeit angepasst.
Eine Risikobeurteilung wird in 3 Schritten durchgeführt.
Mit dem Risikobeurteilungsbericht erhalten Sie einen Nachweis, dass Ihre Maschine sicher ist. Er enthält folgende Informationen:
Die Ergebnisse der Risikobeurteilung – die Risikominderung – müssen bei Konstruktion und Bau der Maschine berücksichtigt werden.
Eine Risikominderung durch KONSTRUKTION hat immer Vorrang vor der INSTRUKTION. Das bedeutet, auf Gefahren ausschließlich mit Schildern oder durch Sicherheitshinweise hinzuweisen, ist nicht zulässig.
Je eher eine Risikobeurteilung durchgeführt wird,
Ein idealer Zeitpunkt ist also, wenn die Maschine sich noch in der Konstruktionsphase befindet. Zunächst bereiten wir auf Grundlage Ihrer technischen Informationen wie z. B. Funktionsweise, Verwendungszweck, technische Daten oder idealerweise Konstruktionsplänen einen Fragenkatalog für die Risikobeurteilung vor. Dieser basiert auf der Norm EN ISO 12100:2010 oder anderer möglicher zutreffender Normen.
Bei einem gemeinsamen Termin mit Ihren Spezialisten werden gezielt Informationen zu
Die Ergebnisse des Recherchetermins werden in unserem Hause strukturiert in die Risikobeurteilung gegossen. Abschließend erhalten Sie den Risikobeurteilungsbericht gemäß Norm.
Nutzen Sie unseren externen Blickwinkel, um Ihre Produktsicherheit zu erhöhen!