Gebrauchtmaschinen

Handeln Sie mit Gebrauchtmaschinen? Wollen Sie eine Gebrauchtmaschine kaufen?

Verwenden Sie eine gebrauchte Maschine als eigenständige Maschine oder als Teil einer größeren Anlage in der eigenen Produktion?

Wollen Sie eine Ihrer eigenen Maschinen umbauen und deren Leistung steigern?

Haben Sie daran gedacht, dass die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch für Gebrauchtmaschinen zutreffen kann? In diesem Fall ist das komplette Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und eine Einbau- oder Konformitätserklärung auszustellen.


In Deutschland regelt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) das Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen. In Art. 2, Abs. 8, GPSG heißt es:

„Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produktes an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert wurde.“


Immer dann wenn eine Gebrauchtmachine wesentlich verändert oder in eine Anlage integriert wird, muss sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass immer dann, wenn eine Gebrauchtmaschine verändert wird, eine Risikobeurteilung durchzuführen ist, um festzustellen, ob es sich dabei um eine wesentliche Veränderung handelt oder nicht.


Aus der Risikobeurteilung können sich die folgenden weiteren Maßnahmen ergeben:

  • Beseitigung der aufgedeckten Gefahrenstellen
  • Durchführung eines der vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren
  • Ausstellen einer EG-Konformitätserklärung
  • Anbringung einer CE-Kennzeichnung


Trifft eines der folgenden Beispiele aus unserer täglichen Praxis auch auf Ihren individuellen Anwendungsfall zu, dann kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere Erfahrung zur Minimierung Ihres Aufwands.

  1. Sie integrieren eine gebrauchte Maschine in eine Gesamtanlage:
    => Die komplette Anlage muss den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen. Die Risikobeurteilung muss auch die Gebrauchtmaschine umfassen.

  2. Sie importieren eine gebrauchte Maschine aus einem Nicht-EU-Land, z. B. den USA, in den EWR:
    => Die Gebrauchtmaschine wird einer neuen Maschine gleichgesetzt und muss den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen.

  3. Sie handeln mit einer gebrauchten Maschine, z. B. Baujahr 1970, innerhalb Deutschlands:
    => Die Gebrauchtmaschine muss den Sicherheitsstandard von 1970 erfüllen. Ggf. sind weitere Änderungen auf Grundlage einer Risikobeurteilung hinsichtlich der vorhersehbaren Fehlanwendung notwendig.


Beachten Sie, dass die Betriebsanleitung stets aktualisiert bzw. neu erstellt werden muss!


Gerne unterstützen wir Sie, mit Ihrer Gebrauchtmaschine rechtmäßig vorzugehen, die Risikobeurteilung durchzuführen und die Betriebsanleitung zu aktualisieren.