In den EG-Richtlinien werden recht allgemeine Schutzziele gefordert. Wendet der Hersteller harmonisierte Normen korrekt an, gilt die Vermutung, dass die in der entsprechenden Richtlinie geforderten Sicherheitsanforderungen ebenfalls erfüllt sind (Konformitätsvermutung). Normen gelten dann als harmonisiert, wenn sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und von einer europäischen Normenorganisation angenommen wurden.
Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind natürlich nicht gezwungen, Normen anzuwenden. Die Anwendung harmonisierter Normen hat den Vorteil, dass bei Unfällen die Beweislast nicht bei Ihnen liegt. Haben Sie keine Normen angewendet, werden Sie als Hersteller von den Behörden in die Pflicht genommen, die Sicherheit der Maschine nachzuweisen. Die Beweislast kehrt sich in diesem Fall um (Beweislastumkehr). Der Hersteller muss dann belegen, dass die Maschine genauso sicher gebaut wurde, wie unter Beachtung der harmonisierten Normen.
Allerdings ist die „blinde“ Anwendung von Normen nicht immer der richtige Weg. Haben Sie eine Konstruktion gewählt, die eine sichere Maschine ergibt, aber von bestehenden Normen abweicht, so entscheiden Sie sich besser für Ihre Lösung. Aus diesem Grund stellen wir bei der Risikobeurteilung nicht die Normen sondern die Menschen, die mit den Maschinen arbeiten, in den Mittelpunkt der Analyse.
Dennoch zeigen unsere Erfahrungen, dass Normen helfen, die Konformität zu bewerten.
Für Maschinen gibt es folgende Normentypen:
Wir übernehmen gern für Sie die Normenrecherche. Wir beziehen unsere Informationen aus unterschiedlichen Quellen, wie beispielsweise Normungsinstituten, EU etc.
Vertrauen Sie auf unsere Rechercheergebnisse. Sie sind auf aktuellem Stand und gewissenhaft geprüft.